CE-Kennzeichnung und Medizinprodukt
Manche Anbieter betonen sehr, dass ein Patientenarmband doch eine CE-Kennzeichnung tragen müsse. Das ist unzutreffend und wäre nur für Produkte nach dem Medizinprodukterecht erforderlich. Das Medizinproduktgesetz ist da jedoch sehr deutlich: Ein Patientenarmband ist kein Medizinprodukt. Es dient weder der Behandlung und Therapie von Krankheiten oder Verletzungen, noch ihrer Erkennung, Verhütung oder Überwachung, es ist nicht metabolisch, pharmakologisch oder immunologisch wirksam und dient auch nicht als Kontrazeptivum oder Implantat. Diese Fragestellung haben nicht nur etliche Hausjuristen verunsicherter Anwender bereits abschlägig beantwortet, auch von behördlicher Seite gibt es da eine klare Aussage.
Auch wenn das Patientenarmband ThermoUltraSoft kein CE-Kennzeichen trägt, wurden die Tests und Laborprüfungen nach den gleichen strengen Normen vorgenommen, die auch Grundlage bei einer Medizinprodukteprüfung sind. Siehe oben.