Diese Dokumentationspflicht ist eindeutig und wird in Kapitel 7 näher ausgeführt, z.B. ob das Anbruch- oder das Ablaufdatum heranzuziehen ist. Dort heißt es: "Das Anbruch- oder das Ablaufdatum muss auf dem Desinfektionsmittelbehältnis (327) oder separat dokumentiert sein." (Anmerkung der Redaktion: "327" ist ein Quellverweis). Beides geht also, auch wenn eigentlich nur eine Kombination beider Angaben wirklich aussagekräftig wäre.
Am effektivsten ist die direkte Information auf dem Gebinde selber. Bei hohem Verbrauch an einer Stelle kann alternativ der Nachweis auch über eine separat zu erstellende Verbrauchsstatistik erfolgen. Der entscheidende Punkt ist, dass die Einhaltung der Verbrauchsfrist nachzuweisen ist. Zur Qualitätssicherung der Händehygiene gehören gemäß KRINKO (Kap. 8) Aufklärung, Training, regelmäßige Schulungen, SOP's und gezielte Kontrollmaßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben.
Kennzeichnung gilt auch für Kitteltaschenflaschen:
Grundsätzlich gilt, dass eine Kennzeichnung des Anbruch- oder Aufbrauchdatums auch manuell mit Stift erfolgen kann. Hier ist jedoch zu beachten, dass alkoholbasierte Desinfektionsmittel manchen handschriftlichen Eintrag auflösen. Bei Permanentmarkern oder stark lösemittelhaltigen Stiften ist die chemische Zusammensetzung der Tinte zu bedenken. Bezüglich der Erkennbarkeit ist die KRINKO sehr deutlich, z.B. in Kapitel 3.3: "Benutzer von Kitteltaschenflaschen müssen darauf achten, dass die Flaschen sauber, ggf. mit Anbruchdatum beschriftet und das Etikett lesbar ist."
Für Handwaschpräparate nicht gefordert - aber empfohlen:
Für Handwaschmittel ist eine solche Anbruchdokumentation übrigens nicht gefordert. Sie wird aber empfohlen, wenn entsprechende Herstellerangaben zur maximalen Verbrauchszeit nach Anbruch vorliegen. Die KRINKO leitet diese Empfehlung ab "aus der höheren Kontaminationsanfälligkeit von Handwaschpräparatespendern im Vergleich zu Desinfektionsmittelspendern."
Übrigens wird das Thema Händehygiene und die damit verbundenen Dokumentationspflichten zunehmend seitens der Gesundheitsämter im Rahmen ihrer regelmäßigen Kontrollen aufgegrriffen, wie aus Anwenderkreisen zu hören ist.