Bedruckbarkeit bleibt erhalten
Natürlich ist es sinnvoll, bei einer RFID-Anwendung parallel auch die Fallnummer als Barcode weiter nutzbar zu erhalten. Denn nicht alle Lesegeräte können auf RFID-Lesung umgestellt werden oder wären sinnvoll umzustellen, z.B. Blutzuckermessgeräte und andere mehr. Zum Beschreiben des Chips, z.B. mit der Patientenfallnummer, kauch auch gleich ein Thermodirektdrucker genutzt werden, wie es der Zebra R2844-Z einer ist. Gleichzeitig mit dem Ausdruck der Fallnummer als Barcode wird der Chip mit der entsprechenden Information beschrieben. Der Drucker enthält also auch eine RFID Schreibeinheit. Dann trägt das Etikett die Fallnummer als Barcode und als digitale Information im Transponder. Mehr Informationen werden in der Regel gar nicht hinterlegt aus Gründen des Datenschutzes. Wichtig ist, dass alle nachgelagerten Prozesse, die noch auf Barcodierung beruhen, ebenfalls erhalten und weiter nutzbar bleiben.