Gibt es Referenzen?
Natürlich. Diagramm Halbach hat bereits etliche Einführungen oder Umstellungen von Patientenarmbändern in der Qualität ThermoComfortPLUS begleitet. Fragen Sie einfach nach unserer Referenzliste.
Was unterscheidet ein ThermoComfortPLUS Patientenarmband von anderen Rollenarmbändern?
Beim ThermoComfortPLUS Patientenarmband ist der Name Programm. Es gibt kaum ein weicheres und komfortableres und dennoch im Thermodirektdruck bedruckbares Armband. Es wurde extra für das Gesundheitswesen entwickelt und wird mittlerweile weltweit verwendet. Die rückseitige Steuermarke ist so plaziert, dass sie von allen handelsüblichen Thermodruckern verwendet werden kann.
Was ist mit der Akzeptanz durch die Patienten?
Sie ist sehr hoch. Das ThermoComfortPLUS Patientenarmband ist ein sehr komfortables Armband, sehr weich und weit eingeführt. Es wird gut vertragen.
Wie sieht es mit Zertifikaten zur Hautverträglich aus?
Das ThermoComfortPLUS Patientenarmband wurde von einem unabhänigigen Labor nach den Normen geprüft, die auch bei Medizinprodukten zur Anwendung kommen. Die Zertifikate zur Biokompatibilität und zur Hautverträglichkeit liegen vor und können hier eingesehen werden ...
Ist das ThermoComfortPLUS Patientenarmband Latex frei?
Ja. Und es enthält kein Bisphenol A.
Wird ein Thermotransferband zum Drucken benötigt?
Nein. Zur Bedruckung wird im Gegensatz zu manchen anderen Rollenarmbändern im Markt keine zusätzliche Thermotransferfolie benötigt. Das spart Geld und erübrigt die lästige Entsorgung der Farbfolienbänder, die nach Gebrauch die Patientendaten in Negativschrift tragen, als Datenmüll.
Welche Thermodrucker sind im Einsatz?
Es können handelsübliche Thermodirektdrucker eingesetzt werden. Entgegen einiger anderer Ausführungen im Markt ist die rückseitige Steuermarke so gestaltet, dass sie nicht an eine bestimmte Druckermarke gebunden ist. So können z.B. völlig problemlos die schmalen und im Gesundheitswesen weit verbreiteten Drucker ZD410 oder LP2824+ von Zebra eingesetzt werden.
Können auch TSC-Drucker verwendet werden?
Natürlich. Die entsprechende Einstellung im Druckertreiber nennen wir Ihnen gerne.
Wie läuft die Einführung?
Die Einführung des Patientenarmbandes beginnt immer mit einer Information und Schulung der Mitarbeiter vor Ort, auf Wunsch begleitet durch einen Diagramm Halbach Kundenbetreuer. Im Anschluss wird das Sicherheitsarmband in der Regel auf einer Station über einen begrenzten Zeitraum unter Routinebedingungen genutzt. Mit diesen Erfahrungen kann die Ausweitung auf alle Stationen besser vorgenommen werden. Diagramm Halbach unterstützt auf Wunsch diese Phase durch Vorschläge für die Mitarbeiter- und Patienteninformation (Flyer, Poster, Einwilligungserklärung ...).
Wie erfolgt die Integration in das KIS?
Im Falle der direkten Bedruckung und Ansteuerung aus dem KIS heraus wird durch die Mitarbeiter der IT-Abteilung im Krankenhaus eine neue Druckvorlage erstellt. Dies ist so einfach wie die Änderung oder Anpassung einer vorhandenen Vorlage, z.B. für den Druck der Patientenaufnahmeetiketten. So wird es möglich, Patientendaten direkt aus dem System auf das Armband zu drucken. Erfahrungsgemäß nimmt die Einbindung der Patientenarmbänder nur kurze Zeit in Anspruch.
Wer sollte ein Armband bekommen?
In der Regel alle stationären und die ambulant zu operierenden Patienten (elektiv und Notfall).
Wo und wann werden die Patientenarmbänder gedruckt?
Die Identifikationsarmbänder werden in aller Regel in der Patientenaufnahme bereits bei Aufnahme des Patienten erstellt. Dem geht eine Identitätsfeststellung z.B. mittels Lichtbildausweis oder geeigneten amtlichen Dokumenten voraus.
Wer legt das Band an?
Die Anlage der Bänder sollte durch geschulte Mitarbeiter vorgenommen werden. Dadurch ist sichergestellt, dass die Armbänder nicht nur richtig angelegt sind, sondern auch den maximalen Tragekomfort gewährleisten. Das Anlegen passiert in der Regel bereits in der Patientenaufnahme oder auf der aufnehmenden Station.
Gibt es dazu ein begleitendes Prozedere?
Unbedingt. Nach Ausdruck und VOR Anlegen des Bandes muss die Identität des Patienten nochmals geprüft werden. Damit werden Bandverwechslungen beim Anlegen vermieden. Diese Prüfung erfolgt durch aktives Nachfragen und stellen offener Fragen, wie z.B. "Wie ist Ihr Name", "Wann sind Sie geboren". Siehe hierzu auch den CIRS-Bericht Fall des Monats Oktober 2012 "Patientin trug falsches Armband".
Wie wird das Band angelegt?
Das Band wird gerade und mit 1-2 Fingern Luft zwischen Band und Arm- oder Fußgelenk angelegt und mittels des selbstklebenden Armbandendes nach Entfernen der Abdeckung verschlossen. Die Anlage erfolgt mit der Schriftseite weg vom Patienten, damit der Aufdruck für die Mitarbeiter jederzeit gut lesbar ist.
Muss bei MRSA-Patienten anders verfahren werden?
Nein. Abgesehen von einer möglichen Isolierung des Patienten erhält natürlich auch ein MRSA-Patient ein Identifikationsarmband. Das Armband gehört wie z.B. eine Brille zur persönlichen Ausstattung des Patienten und stellt kaum eine Übertragungsquelle dar. In diesem Zusammenhang weist das Robert-Koch-Institut darauf hin, dass eine Übertragung meist über die Hände der Mitarbeiter und damit z.B. über den Türgriff eines Zimmers erfolgen kann. Das Armband eines MRSA-Patienten sollte natürlich bei Entlassung fachgerecht entsorgt und nicht dem Patienten mitgegeben werden.
Hat das ThermoComfortPLUS Patientenarmband eine antimikrobielle Beschichtung?
Ja. Die Oberfläche ist mit einer antimikrobiell wirkenden Silberbeschichtung versehen. Im Labor wurde die wirksame Hemmung gegen Krankenhauskeime nachgewiesen. Die antimikrobielle Wirkung geht auf die verwendeten Silberionen zurück, die das Anhaften und damit die Vermehrung von Bakterien reduzieren oder verhindern.
Handelt es sich dabei um Nanosilber?
Nein. Nanosilber soll von den Bakterien aufgenommen werden und so zum Absterben führen. Es wird z.T. kontrovers diskutiert. Hintergrund ist die mangelnde Kenntnis der Wechselwirkung derart extrem kleiner Teilchen auf den menschlichen Organismus.
Sollten Patienten mit besonderen Erkrankungen gekennzeichnet werden?
Nein. Diese Fragestellung wurde im Rahmen eines CIRS-Berichtes erörtert. Hier ging es um einen Patienten mit Creuzfeld-Jacob-Erkrankung. Im dazugehörigen Fachkommentar wird auf Kommunkation statt Kennzeichnung gesetzt: "Eine offene Kommunikation über die Erkrankung und mögliche Übertragungswege (...) ist unabdingbar. Eine Kennzeichnung des Bettes oder Zimmers (Anm. d. R.: und damit des Patientenarmbandes selber) ist weder zulässig noch notwenig." Hier greifen klar die Regeln des Datenschutzes.
Muss eine Zustimmung des Patienten erfolgen?
Ja. Die Vorschriften des Datenschutzes sind da eindeutig: Das Tragen eines Patientenarmbandes ist für Therapie und Behandlungserfolg selber nicht zwingend notwendig. Daher muss die Einwilligung auf jeden Fall eingeholt werden. Am Aufnahmetag sollte der Patient eine Einwilligungserklärung unterschreiben, in der er sich damit einverstanden erklärt, während des gesamten Krankenhausaufenthaltes das Patientenarmband zu tragen. Das kann auch gleich in den Behandlungsvertrag eingebunden sein. Er muss jedoch auch die Möglichkeit haben, das Tragen des Bandes zu verweigern. In diesem Fall wird auch das schriftlich festgehalten. Der Patient wird darüber informiert, was auf dem Band aufgedruckt ist und wozu das Armband dient.
Was sollte auf dem Identifikationsarmband aufgedruckt sein?
Der Empfehlung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e.V. folgend werden in aller Regel folgende Inhalte aufgedruckt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Patientennummer bzw. Fallnummer (in Klarschrift und Barcode). Manchmal wird noch das Geschlecht aufgedruckt oder die Station bzw. Zimmernummer. Das erfordert dann allerdings die Neuanlage eines Bandes bei Verlegung des Patienten. Im Falle dementer oder schlecht orientierter Patienten ist das allerdings von Vorteil. Es gb bereits Fälle, wo mittels des angelegten Patientenarmbandes ein desorientierter Patient mitten in der Stadt angetroffen, zugeordnet und dem Krankenhaus, dem er entlaufen war, wieder zugeführt werden konnte.
Gibt es das Armband auch in einer RFID-Ausführung?
Nein. Wir haben auf die Bereitstellung von passiven RFID-Armbändern verzichtet aus mehreren Gründen: Der Nutzen passiver RFID-Armbänder ist äußerst gering und der Aufwand zur Einführung unverhältnismäßig. Die wirklich wichtigen Fragestellungen, die man mit einer berührungslosen Identifikationstechnologie beantworten will, brauchen aktive Systeme.
Ist eine Kombination mit aktiver berührungsloser Identifikationstechnologie denkbar?
Ja. Die von Diagramm Halbach entwickelten Konzepte basieren alle darauf, dass ein bereits eingeführtes und vorhandenes Patientenarmband ThermoComfortPLUS einfach durch das Aufstecken einer aktiven Komponente (Armbanduhr ähnlich) ergänzt werden kann. So kann punktuell z.B. auf einer Station begonnen werden, ohne dass gleich das gesamte Haus mit entsprechender Struktur überzogen werden muss.
Sind damit Echtzeitortung oder Weglaufschutzsysteme nutzbar?
Ja. Im Rahmen eines RTLS-Systems (Real-Time-Location-System) ist die Ortung von PatientInnen oder medizinischem Gerät in Echtzeit möglich, und damit die Analyse von Patientenbewegungen zur Optimierung von Abläufen und Prozessen. Wesentlich kleiner im Aufwand kann ein Weglaufschutzsystem damit etabliert werden, z.B. um sofort feststellen zu können, wenn ein dementer Patient die Station verlässt.
Warum liefert Diagramm Halbach keine farbigen Patientenarmbänder?
In Studien wurde nachgewiesen, dass die Nutzung farbiger Armbänder ein Gefährdungspotential darstellt (Pennsylvania Patient Safety Agency: "Use of Color-Coded Wristbands Creates Unnecessary Risk"). Dies gilt insbesondere dann, wenn es dazu keine nationalen Vorgaben gibt und die Farbgebung sich von Haus zu Haus unterscheidet. Auch unter Datenschutzaspekten sind farbige Patientenarmbänder fragwürdig: sie könnten zu einer Diskriminierung oder Stigmatisierung von Patienten führen, je nach dem, was die Farbgebung bedeutet. In jedem Fall ist der Patient vorher über die Bedeutung aufzuklären und zu informieren, welche Information ein Dritter herauslesen könnte. Der Patient muss dem ausdrücklich zustimmen.
Braucht ein Armband eine CE-Kennzeichnung?
Klares Nein. Die Sachlage ist da eindeutig: Ein Patientenarmband ist kein Medizinprodukt und daher ist keine CE-Kennzeichnung erforderlich. Das wird sowohl von behördlicher Seite bestätigt, als auch durch einen Blick in das Medizinproduktegesetz. Unabhängig davon hat Diagramm Halbach die durchgeführten Laborprüfungen auf den gleichen Grundlagen durchführen lassen, die auch bei Medizinprodukten angewandt werden.
Und was sagen die Kunden?
In einer Umfrage haben wir nach der Empfehlung eines Hauses gefragt, das gerade Armbänder eingeführt hatte, für andere Häuser, die noch unentschlossen sind oder sich noch nicht mit der Patientenidentifikation befasst haben: "Die Verbesserung der Patientensicherheit ist für jede Klinik ein relevantes Thema. Traut Euch an das Projekt zur Einführung von Patientenidentifikationsarmbändern, macht es publik und passt auf, nicht zu den Letzten zu gehören." Dem ist nichts hinzuzufügen.
Ich habe noch weitere Fragen!
Bitte wenden Sie sich an uns. Unsere Beauftragte für Patientensicherheit, Frau Linda Naeve, steht Ihnen gerne zur Verfügung (02304/759-26).